Chinesische Norm GB-T 12225-2005

Volksrepublik China Nationaler Standard

Technische Bedingungen für Ventilgussteile aus Kupferlegierungen

Allzweck-Industrieventile—Spezifikation für Kupferlegierungsgussstücke

1 Bereich

Diese Norm legt die Gussstufen, technischen Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung von Kupferlegierungsgussstücken (im Folgenden als Gussstücke bezeichnet) für Ventile und Rohrleitungsarmaturen, die im Sandguss- und Kokillengussverfahren (nicht Druckguss) hergestellt werden, fest.

Diese Norm gilt für die in Tabelle 1 festgelegten Guss-Kupferlegierungen.

表1铜合金铸件牌号 

合金牌号 合金名称 合金牌号 合金名称
ZCuSn3Zn11Pb4 3-11-4锡青铜 ZCuZn25Al6Fe3Mn3 25-6-3-3铝青铜
ZCuSn5Pb5Zn5 5-5-5锡青铜 ZCuZn38Mn2Pb2 38-2-2锰黄铜
ZCuSn10Pb1 10-1锡青铜 ZCuZn33Pb2 33-2铅黄铜
ZCuSn10Zn2 10-2锡青铜 ZCuZn40Pb2 40-2铅黄铜
ZCuAl9Mn2 9-2铝青铜 ZCuZn16Si4 16-4硅黄铜
ZCuAl10Fe3 10-3铝青铜

2 Normative Referenzdokumente

Die Bestimmungen in den folgenden Dokumenten werden durch Verweis in dieser Norm zu Bestandteilen dieser Norm. Für datierte Verweise gelten ausschließlich die angegebene Ausgabe, alle nachfolgenden Änderungen (außer Berichtigungen) oder überarbeiteten Fassungen sind nicht anwendbar.

Allerdings werden die Parteien, die Vereinbarungen auf der Grundlage dieser Norm treffen, ermutigt zu prüfen, ob die neuesten Versionen dieser Dokumente verwendet werden können. Für nicht datierte Referenzdokumente gilt die neueste Version dieser Norm.

GB-T 228 Metallische Werkstoffe - Zugversuch bei Raumtemperatur (GB-T 228—2002, entspricht ISO 6892:1998)

GB-T 231.1 Metallische Werkstoffe - Härteprüfung nach Brinell - Teil 1: Prüfverfahren (GB-T 231.1—2002, eqv ISO 6506-1:1999)

GB-T 1176 Technische Bedingungen für Guss-Kupferlegierungen (GB-T 1176—1987, neq ISO 1338:1997)

GB-T 6414 Maßtoleranzen und Bearbeitungszugaben für Gussteile (GB-T 6414—1999, eqv ISO 8062:1994)

GB-T 11351 Gießereigewichtstoleranzen

GB-T 13927 Allgemeine Armaturen - Druckprüfung (GB-T 13927—1992, neq ISO 5208:1982)

3 Gussteile klassifizieren

3.1 Gussteile werden entsprechend den Anforderungen an die chemische Zusammensetzung und mechanischen Eigenschaften in vier Klassen eingeteilt. Siehe Tabelle 2.

表2铜合金铸件考核要求 

铸件级别 考核要求
化学成分, 力学性能
力学性能
化学成分
不作考核

2005-09-19 veröffentlicht, am 01.04.2006 in Kraft getreten

Technische Anforderungen

4.1 Gießen

4.1.1 Gussteile dürfen mit jedem Gießverfahren hergestellt werden, das den Anforderungen dieser Norm entspricht.

4.1.2 Gießereien können auch gemäß den Anforderungen des Kunden Rohmaterialien, Betriebsmittel oder Zeichnungen verwenden, die vom Kunden bereitgestellt werden, und dies sollte im Bestellvertrag vermerkt werden.

4.2 Chemische Zusammensetzung

4.2.1 Die Hauptchemikalien und Verunreinigungsgehalte von Kupferlegierungen müssen den Vorgaben von GB-T 1176 entsprechen.

4.2.2 Für Gussteile aus Kupferlegierungen der Klassen I und III müssen die chemische Zusammensetzung und der Gehalt an Verunreinigungen den Vorgaben in Tabelle 3 und Tabelle 4 entsprechen.

表3铜合金铸件化学成分 

序 号 合金牌号 合金名称 主要化学成分/%
1 ZCuSn3Zn11Pb4 3-11-4锡青铜 2.0~ 4.0 9.0~ 13.0 3.0~ 6.0 其余
2 ZCuSn5Pb5Zn5 5-5-5锡青铜 4.0~ 6.0 4.0~ 6.0 4.0~ 6.0 其余
3 ZCuSn10Pb1 10-1锡青铜 9.0~ 11.5 0.5~ 1.0 其余
4 ZCuSn10Zn2 10-2锡青铜 9.0~ 11.0 1.0~ 3.0 其余
5 ZCuAl9Mn2 9-2铝青铜 8.0~ 10.0 1.5~ 2.5 其余
6 ZCuAl10Fe3 10-3铝青铜 8.5~ 11.0 2.0~ 4.0 其余
7 ZCuZn25Al6Fe3Mn3 25-6-3-3铝黄铜 其余 4.5~ 7.0 2.0~ 4.0 1.5~ 4.0 60.0~ 66.0
8 ZCuZn38Mn2Pb2 38-2-2锰黄铜 其余 1.5~ 2.5 1.5— 2.5 57.0~ 60.0
9 ZCuZn33Pb2 33-2铅黄铜 其余 1.0~ 3.0 63.0~ 67.0
10 ZCuZn40Pb2 40-2铅黄铜 其余 0.5~ 2.5 0.2~ 0.8 58.0~ 63.0
11 ZCuZn16Si4 16-4硅黄铜 其余 2.5~ 4.5 79.0~ 81.0

表4铜合金铸件杂质含量 

序号 合金牌号 杂质限量/%,不大于
总和
1 ZCuSn3Zn11Pb4 0.5 0.02 0.3 0.02 0.05 1.0
2 ZCuSn5Pb5Zn5 0.3 0.01 0.25 0.01 0.05 0.10 2.5* 1.0
3 ZCuSn10Pb1 0.1 0.01 0.05 0.02 0.05 0.10 0.05 0.25 0.05 0.75
4 ZCuSn10Zn2 0.25 0.01 0.3 0.01 0.05 0.10 2.0* 1.5* 0.2 1.5
5 ZCuAl9Mn2 0.05 0.20 0.10 0.05 0.2 1.5* 0.1 1.0
6 ZCuAl10Fe3 0.20 3.0* 0.3 0.4 0.2 1.0* 1.0
7 ZCuZn25Al6Fe3Mn3 0.10 3.0* 0.2 0.2 2.0
8 ZCuZn38Mn2Pb2 0.8 1.0* 0.1 2.0* 2.0
9 ZCuZn33Pb2 0.8 0.1 0.05 0.05 1.0* 1.5* 0.2 1.5
10 ZCuZn40Pb2 0.8 0.05 1.0* 1.0* 0.5 1.5
11 ZCuZn16Si4 0.6 0.1 0.1 0.3 0.5 0.5 2.0
注1:有 * 符号的元素不计人杂质总和。 注2:未列出的杂质元素,计人杂质总和。

4.3 mechanische Eigenschaften

4.3.1 Die mechanischen Eigenschaften von Kupferlegierungsgussstücken sind gemäß Tabelle 5 festgelegt.

表5铜合金铸件力学性能 

序号 合金牌号 铸造方法 力学性能,不低于
抗拉强度/ MPa 屈服强度/ MPa 伸长率/ % 布氏硬度/ HB
1 ZCuSn3Zn11Pb4 S 175 8 590
J 215 10 590
2 ZCuSn5Pb5Zn5 S, J 200 90 13 590*
3 ZCuSn10Pb1 S 220 130 3 785*
J 310 170 2 885*
4 ZCuSn10Zn2 S 240 120 12 685*
J 245 140* 6 785*
5 ZCuAl9Mn2 S 390 20 835
J 440 20 930
6 ZCuAl10Fe3 S 490 180 13 890*
J 540 200 15 1 080*
7 ZCuZn25Al6Fe3Mn3 S 725 380 10 1 570*
J 740 400* 7 1 665*
8 ZCuZn38Mn2Pb2 S 245 10 685
J 345 18 785
9 ZCuZn33Pb2 S 180 70* 12 490*
10 ZCuZn40Pb2 S 220 15 785*
J 280 120 20 885*
11 ZCuZn16Si4 S 345 15 885
J 390 20 980
注1:有 * 符号的数据为参考值。 注2:布氏硬度试验力的单位为牛顿。

4.4 Qualitätsanforderungen

4.4.1 Gussteile dürfen keine Risse, Kaltläufe, Sandlöcher, Lunker, Schlackeneinschlüsse, Schwindungsporen oder Oxidschlacken aufweisen.

4.4.2 Die nicht bearbeiteten Oberflächen des Gussstücks sollen sauber und eben sein, die Gusszeichen deutlich erkennbar, und die Anguss- und Speiserreste sollen nach dem Putzen bündig mit der Gussstückoberfläche abschließen.

4.4.3 Gussteile müssen den einschlägigen Bestimmungen von GB-T 6414 oder GB-T 11351 entsprechen oder den vom Auftraggeber bereitgestellten Zeichnungen oder Modellen entsprechend den geforderten Maßen und Toleranzen angepasst sein.

4.4.4 Gussteile dürfen nicht durch Hämmern, Verstopfen oder Imprägnieren abgedichtet werden, um Undichtigkeiten zu beseitigen.

4.4.5 Schweißreparatur

4.4.5.1 Fehler an Dichtflächen, Gewindeteilen und Bereichen von Gussteilen, die hohen Temperaturen oder starker Korrosion ausgesetzt sind, dürfen nicht repariert werden.

4.4.5.2 Neben den Bestimmungen in 4.4.5.1 dürfen reparierbare Fehler in Gussteilen durch Schweißen oder andere Methoden behoben werden, sofern sie den Zeichnungen oder den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

5 Prüfverfahren

5.1 Chemische Zusammensetzung

5.1.1 Die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung von Gusswerkstoffen erfolgt nach GB-T 1176, jedoch ist bei gewährleisteter Genauigkeit auch die Bestimmung nach anderen, zwischen Lieferant und Abnehmer vereinbarten Methoden zulässig.

5.2 Mechanische Eigenschaften

5.2.1 Für Gussteile aus Kupferlegierungen der Klassen 1 und 2 werden die mechanischen Eigenschaften der Legierung für jede Schmelzcharge geprüft. Bei stabilen Rohmaterialien und Prozessen kann jedoch die Prüfung nach Schicht oder Charge erfolgen, oder gemäß den im Auftragsvertrag vereinbarten Anforderungen zwischen Lieferant und Kunde.

5.2.2 Zugversuche sind nach GB-T 228 durchzuführen. Die Ergebnisse müssen den Anforderungen in Tabelle 5 entsprechen.

5.2.3 Die Härtebestimmung erfolgt nach GB-T 231.1. Die Ergebnisse müssen den Anforderungen in Tabelle 5 entsprechen.

5.2.4 Für jede Charge wird eine Probe entnommen und getestet; wenn sie den Anforderungen entspricht, ist die mechanische Leistung der Gussmaterialien dieser Charge qualifiziert; falls nicht, werden zwei weitere Proben entnommen und getestet, und wenn beide den Anforderungen entsprechen, ist die mechanische Leistung der Gussteile dieser Charge qualifiziert.

5.2.5 Wenn die mechanischen Eigenschaften des Gussmaterials nicht den Anforderungen entsprechen, ist eine Wärmebehandlung des Gussstücks zusammen mit den Probekörpern (Proben) zulässig, gefolgt von einer erneuten Prüfung gemäß 5.2.4.

5.2.6 Wenn die einzeln gegossenen Proben nicht den Anforderungen entsprechen, können Proben vom Hauptkörper entnommen und gemäß 5.2.4 erneut geprüft werden.

5.2.7 Wenn an einem Gussteil keine Proben entnommen werden können, dürfen gemäß GB-T 228 flache Proben entnommen werden, wobei die Entnahmestelle zwischen Lieferant und Abnehmer vereinbart wird.

5.2.8 Ist die Probe aufgrund von Mängeln für den Test ungeeignet, so ist der Test ungültig und es ist ein neuer Test durchzuführen. Bei Proben aus dem Gussstück selbst wird die mechanische Eigenschaft des Gussstücks als unzureichend bewertet.

5.3 Gehäusetest

5.3.1 Die Prüfung des Gussteilgehäuses muss gemäß GB-T 13927 erfolgen.

5.3.2 Der Gehäusetest für Gussteile kann entweder vor der Auslieferung durch den Gusshersteller oder nach der mechanischen Bearbeitung durch den Abnehmer erfolgen, jedoch ist der Gusshersteller für die Qualität der für den Gehäusetest verwendeten Gussteile verantwortlich.

6 Zeichen, Verpackung, Transport und Lagerung

6.1 Gussteile müssen den Druckstufenwert, den Nenndurchmesser, den Materialcode und die Charge (Losnummer) aufweisen; falls eine Kennzeichnung durch Guss nicht möglich ist, ist eine Markierung durch Prägung zulässig.

6.2 Alle geschweißten Gussteile müssen mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen werden.

6.3 Gussteile müssen mit einem Zertifikat geliefert werden, das folgende Hauptinhalte enthalten soll:

a) Gussstückbezeichnung und Zeichnungsnummer;

b) Kupferlegierungsbezeichnung und Prüfungsstufe;

c) Schmelz- oder Chargennummer;

d) Ergebnisse der chemischen Analyse;

e) Ergebnisse mechanischer Eigenschaftsprüfungen;

f) Spezielle Verfahrenstechnik;

g) Prüfergebnis;

h) Unterschrift des Prüfers und des verantwortlichen Inspektors.

6.4 Die Verpackung, der Transport und die Lagerung der Gussteile müssen sicherstellen, dass die Gussteile nicht beschädigt oder korrodiert werden, oder es ist gemäß den Bestimmungen des Bestellvertrags zu verfahren.

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